§ 2 Abs. 1 SparSichSaarGBerechtigter
Ein Anspruch auf Leistung gegen den Bund steht nur natürlichen Personen zu, zu deren Gunsten eine Sparanlage in Deutsche Mark umgewandelt oder auf Deutsche Mark…
§ 5 Nr. 8 Buchst. c 14. ÄndG LAGVierzehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes
Absatz 3 erhält folgende Fassung:"(3) In Höhe der demgemäß auf den Bund und den Ausgleichsfonds entfallenden Anteile vermindern sich die Ansprüche des Bundes…
§ 2 WGÜbfGGesetz zur Überführung der Wohnungsgemeinnützigkeit in den allgemeinen Wohnungsmarkt
Hat ein am 31. Dezember 1989 als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen oder als Organ der staatlichen Wohnungspolitik anerkanntes Unternehmen gegen die §§ 2 bis 15…
§ 5 Abs. 2 SparSichSaarGAnspruch auf Leistung gegen den Bund
Der Anspruch auf Leistung gegen den Bund ist übertragbar und vererblich.