Gesetze
Gesetz wird geladen …
Neben der Spielbankabgabe nach § 19 und den zusätzlichen Leistungen nach § 20 unterliegt der Betrieb einer Spielbank der Gewinnabgabe. Die Gewinnabgabe beträgt 35 Prozent der nach Absatz 2 ermittelten kumulierten positiven und negativen Bemessungsgrundlagen aller Spielbankunternehmen der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers im Geltungsbereich dieses Gesetzes. Die Gewinnabgabe darf die Bemessungsgrundlagen oder deren Saldo nicht mindern.
Die Bemessungsgrundlage ist der steuerliche Gewinn des Spielbankunternehmens nach den allgemeinen steuerlichen Vorschriften. Bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage ist der vortragsfähige Fehlbetrag der Vorjahre nach Absatz 3 abzuziehen.
Ist der Saldo der nach Absatz 2 ermittelten Bemessungsgrundlagen aller Spielbankunternehmen der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers negativ, ist dieser als vortragsfähiger Fehlbetrag gesondert festzustellen. Die gesonderte Feststellung gilt für die nachfolgende Feststellung als Grundlagenbescheid im Sinne des § 171 Absatz 10 der Abgabenordnung. Der festgestellte vortragsfähige Fehlbetrag der Vorjahre erhöht sich jeweils um Fehlbeträge im Sinne des Satzes 1. Fehlbeträge, die nach Absatz 4 Nummer 1 abgezogen wurden, sind von dem festzustellenden Betrag abzusetzen. Fehlbeträge, die nach Absatz 2 Satz 2 abgezogen wurden, sind von dem festzustellenden Betrag abzusetzen.
Schuldnerin oder Schuldner der Gewinnabgabe ist die Konzessionsinhaberin oder der Konzessionsinhaber.
Das Spielbankunternehmen ist verpflichtet, neben der Spielbankabgabe an das Saarland eine Gewinnabgabe zu entrichten. Die Gewinnabgabe beträgt 50 Prozent bei…
Die Höhe der Gewinnabgabe ist von der Konzessionsinhaberin oder vom Konzessionsinhaber selbst zu berechnen, beim Finanzamt bis zum 30. Juni des Folgejahres…
Das Spielbankunternehmen ist verpflichtet, an das Saarland eine Spielbankabgabe zu entrichten. Die Spielbankabgabe beträgt bei einem Bruttospielertrag im…
Für die Spielbankabgabe, die zusätzlichen Leistungen, die Gewinnabgabe und die Ausgleichsabgabe gelten, soweit sich aus diesem Gesetz nichts Abweichendes…
Der Gemeindeanteil an der Spielbankabgabe ist von der Spielbankabgabe vor Ermäßigung um die durch den Betrieb der Spielbank bedingte Umsatzsteuerzahllast zu…
Die Spielbankabgabe und die weitere Leistung entstehen beim Großen Spiel mit dem Ende des Spielgeschehens an dem jeweiligen Spieltag und beim Kleinen Spiel am…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.