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Das Spielbankunternehmen ist verpflichtet, neben der Spielbankabgabe an das Saarland eine weitere Leistung zu entrichten. Die weitere Leistung beträgt 12 Prozent des jeweiligen Bruttospielertrags im Kalenderjahr. Die weitere Leistung ist für gemeinnützige und öffentliche Zwecke zu verwenden.
Das Spielbankunternehmen ist verpflichtet, neben der Spielbankabgabe an das Saarland eine Gewinnabgabe zu entrichten. Die Gewinnabgabe beträgt 50 Prozent bei einem nach dem Handelsgesetzbuch zu ermittelnden Jahresergebnis bis 500.000 €. Bei einem 500.000 € übersteigenden Jahresergebnis beträgt die Gewinnabgabe 80 Prozent für den 500.000 € übersteigenden Betrag. Die Gewinnabgabe ist für gemeinnützige und öffentliche Zwecke zu verwenden.