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Das für die Glücksspielaufsicht zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung zu regeln, welchen Anteil die Spielbankgemeinden an den Einnahmen aus dem Betrieb der Spielbanken erhalten.
Die Gemeinden, in denen sich eine Spielbank oder ein Zweigspielbetrieb befindet (Standortgemeinden), erhalten einen Anteil von der Spielbankabgabe, der weiteren…
Das für die Glücksspielaufsicht zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit den für Gesundheit und für Finanzen zuständigen Ministerien durch…
Das für die Glücksspielaufsicht zuständige Ministerium übt die Aufsicht über die Spielbanken aus, soweit die Absätze 9 bis 11 nichts anderes bestimmen. Die…
Für die Spielbankabgabe, die zusätzlichen Leistungen, die Gewinnabgabe und die Ausgleichsabgabe gelten, soweit sich aus diesem Gesetz nichts Abweichendes…
Das für die Glücksspielaufsicht zuständige Ministerium ist befugt,
Das für das Glücksspielwesen zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium durch Verordnung eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.