§ 20 SpielbG-SaarSaarländisches Spielbankgesetz (SpielbG-Saar) Vom 20. Juni 2012*
Die Gemeinden, in denen sich eine Spielbank oder ein Zweigspielbetrieb befindet (Standortgemeinden), erhalten einen Anteil von der Spielbankabgabe, der weiteren…
§ 1 SN-12000Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Höhe des Anteils der Gemeinden am Spielbankabgabeaufkommen
Die Gemeinde, in deren Gemeindegebiet eine Spielbank (§ 2 SächsSpielbG) betrieben wird (Betriebsgemeinde), erhält vom Freistaat Sachsen einen Anteil am…
Art. 2 SN-5089Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Bodenschätzer-Entschädigungsverordnung und der Verordnung über die Höhe des Anteils der Gemeinden am Spielbankabgabeaufkommen
§ 1 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Höhe des Anteils der Gemeinden am Spielbankabgabeaufkommen vom 8.…
§ 1 Nr. 1 GemAntSpBankV SL 2014Verordnung über den Gemeindeanteil an der Spielbankabgabe, der weiteren Leistung und der Gewinnabgabe Vom 16. Juli 2014
15 Prozent der Spielbankabgabe (§ 14 des Saarländischen Spielbankgesetzes),
§ 2 GemAntSpBankV SL 2014Verordnung über den Gemeindeanteil an der Spielbankabgabe, der weiteren Leistung und der Gewinnabgabe Vom 16. Juli 2014
Der Gemeindeanteil an der Spielbankabgabe ist von der Spielbankabgabe vor Ermäßigung um die durch den Betrieb der Spielbank bedingte Umsatzsteuerzahllast zu…