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Die Gemeinde, in deren Gemeindegebiet eine Spielbank (§ 2 SächsSpielbG) betrieben wird (Betriebsgemeinde), erhält vom Freistaat Sachsen einen Anteil am Spielbankabgabeaufkommen.
Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern durch Rechtsverordnung zu regeln, dass die Gemeinde, in…
Für den Betrieb einer Spielbank ist an den Freistaat Sachsen eine Spielbankabgabe zu entrichten. Diese beträgt bei einem jährlichen Bruttospielertrag aus dem…
Die Gemeinden, in denen sich eine Spielbank oder ein Zweigspielbetrieb befindet (Standortgemeinden), erhalten einen Anteil von der Spielbankabgabe, der weiteren…
Gemeinden, in deren Gebiet eine Spielbank oder ein Zweigspielbetrieb im Sinne des § 5 Absatz 1 des Saarländischen Spielbankgesetzes zugelassen ist…
Der Gemeindeanteil an der Spielbankabgabe ist von der Spielbankabgabe vor Ermäßigung um die durch den Betrieb der Spielbank bedingte Umsatzsteuerzahllast zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.