Gesetze
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Die Einsätze müssen entweder in Spielmarken (Jetons) oder Geldkarten, die jeweils bei der Kasse der Spielbank oder am Spieltisch zu lösen sind, oder in Euro geleistet werden. Eine Spielansage (Annonce) ist nur gültig, wenn der genannte Betrag bezahlt ist und die Spielansage von der Tischchefin oder dem Tischchef laut und deutlich wiederholt worden ist.
Die Mindest- und Höchsteinsätze für die einzelnen Spiele sind in den Spielregeln zu bestimmen und an den Spieltischen und Spielautomaten an gut sichtbarer Stelle bekannt zu geben.
Jeder Spielgast ist für seinen Einsatz selbst verantwortlich. Maßgebend für die Feststellung des Gewinns ist die Satzlage im Augenblick der Entscheidung. Im Zweifelsfall entscheidet die Spielleitung im Einvernehmen mit der Steueraufsicht.
Die Spielbank kann Spielmarken jederzeit aus dem Spiel nehmen und durch andere ersetzen. Die aus dem Spiel genommenen Spielmarken verlieren mit der Herausnahme ihre Gültigkeit.
Die Spielmarken sind beim Verlassen der Spielbank an der Kasse umzuwechseln. Bei späterer Vorlage besteht kein Einlösungsanspruch.