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Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag seit sechs Monaten bei der Sparkasse beschäftigt sind. Besteht die Sparkasse weniger als sechs Monate, so sind abweichend von Satz 1 diejenigen Wahlberechtigten wählbar, die seit Bestehen der Sparkasse bei ihr beschäftigt sind.
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Nicht wählbar sind Beschäftigte, die a) infolge Richterspruch die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzen, b) zu selbständigen…
Wählbar ist jede wahlberechtigte natürliche Person, die seit einem Jahr ununterbrochen im Landwirtschaftskammerbezirk wohnt, es sei denn, dass sie am Wahltag…
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter…
Nicht wählbar sind Kammerangehörige, die am Wahltage a) infolge gerichtlicher Entscheidung die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.