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Der Sitz der Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen wird durch die Satzung bestimmt. Spätestens zum 31. Dezember 2014 ist ein zentraler Sitz zu bestimmen.
Die Rechtsverhältnisse der Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen werden durch Satzung geregelt.
Die Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen führt ein Siegel.
Die Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Aufsichtsbehörde ist das Finanzministerium.
Die Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen berät und unterstützt die öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Nordrhein-Westfalen und deren…
Organe der Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen sind
Der Sitz des Verbandes wird durch die Satzung bestimmt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.