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Nach Ablauf ihrer Wahlzeit üben die bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrates ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neu gewählten Verwaltungsrates weiter aus.
Nach Ablauf der Wahlperiode üben die bisherigen Ratsmitglieder ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neugewählten Rates weiter aus.
Nach Ablauf ihrer Amtszeit üben die weiteren Mitglieder ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neu gewählten Verwaltungsrats weiter aus.
Nach Ablauf der Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt der neu gewählten Verbandsversammlung weiter aus.
Die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrates beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Ist bei Ablauf der Amtszeit noch kein neues Mitglied gewählt, so…
Sind für eine neue Amtsperiode noch nicht alle Mitglieder bestellt, üben die bisherigen Mitglieder ihre bisherige Funktion über den Ablauf der Amtsperiode…
Nach Ablauf der Wahlperiode üben die bisherigen Kreistagsmitglieder ihre Tätigkeit bis zur ersten Sitzung des neugewählten Kreistags weiter aus.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.