Gesetze
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Die bei der Sparkasse tätigen Arbeitnehmer sind Dienstkräfte der Sparkasse. Der Vorstand entscheidet über ihre Anstellung, Vergütung und Entlassung.
Dienstvorgesetzte der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Vorstandes ist die dem Verwaltungsrat vorsitzende Person. Dienstvorgesetzter der übrigen Dienstkräfte der Sparkasse ist der Vorstand.
Der Vorstand kann Mitglieder des Vorstandes und andere Beschäftigte mit seiner Vertretung auf bestimmten Aufgabengebieten oder in einzelnen Angelegenheiten…
Der Vorstand vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. In Angelegenheiten, die die Vorstandsmitglieder persönlich betreffen, wird die Sparkasse…
Die Mitglieder der Organe und die Beschäftigten der Sparkassen dürfen ohne vorherige Genehmigung über solche Tatsachen weder vor Gericht noch außergerichtlich…
Der Vorstand besteht aus mehreren Mitgliedern, von denen eines zum vorsitzenden Mitglied zu berufen ist und ein weiteres Mitglied zum stellvertretenden…
Die Mitglieder des Vorstandes sind Angestellte der Sparkasse. Über den Inhalt der Dienstverträge beschließt der Verwaltungsrat unter Beachtung der Entscheidung…
Organe der Sparkasse sind a) der Verwaltungsrat, b) der Vorstand.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.