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Über die Schlichtungsverhandlung ist ein Protokoll in deutscher Sprache aufzunehmen.
Das Protokoll enthält
den Ort und den Tag der Verhandlung,
die Namen, Vornamen und Anschriften der erschienenen Parteien, gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertreter, Bevollmächtigten, Beistände, Dolmetscherinnen oder Dolmetscher sowie die Angabe, wie diese sich legitimiert haben,
den Gegenstand des Streits, insbesondere die Anträge,
den Wortlaut eines Vergleichs der Parteien oder die Feststellung, dass eine Vereinbarung zwischen den Parteien nicht zustande gekommen ist.