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Der Beirat besteht aus mindestens sechs und höchstens zehn kunst- und kulturwissenschaftlich sachverständigen Mitgliedern, wobei auch landeskundliche Kompetenz vertreten sein sollte. Die Mitglieder werden von der Ministerin oder dem Minister für Bildung und Kultur berufen. Der Beirat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
Die Amtszeit der Beiratsmitglieder beträgt fünf Jahre; wiederholte Berufungen sind zulässig. Die Mitglieder des Beirates können jederzeit aus wichtigem Grund von der Ministerin oder dem Minister für Bildung und Kultur abberufen werden. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, kann für den Rest seiner Amtszeit ein Ersatzmitglied berufen werden.
Der Beirat berät die Organe in allen den Stiftungszweck betreffenden Fragen.