Gesetz Nr. 1168 Saarländisches Stiftungsgesetz (SStiftG) Vom 11. Juli 1984 in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2004
Stiftungsbehörde im Sinne dieses Gesetzes ist das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport. Die Stiftungsbehörde ist zuständige Behörde im Sinne der §§ 80 bis 88 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
§ 2 SStiftG
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