§ 13 Abs. 2 Eingliederungsgesetz Leipzig SNEingliederungsgesetz Leipzig
In den gemäß § 1 einzugliedernden Gemeinden sowie in den Gemeinden Bienitz und Kulkwitz findet bis zum Wirksamwerden der Gebietsänderung eine Wahl des…
§ 20 Abs. 2 Nr. 4 SächsKrGebNGSächsisches Kreisgebietsneugliederungsgesetz
der neu zu bildende Landkreis Leipzig in 13 Wahlkreise; davon entfallen auf den aufzulösenden Landkreis Leipziger Land 7 Wahlkreise und auf den aufzulösenden…
§ 9 Abs. 1 Eingliederungsgesetz Leipzig SNEingliederungsgesetz Leipzig
Die Gemeinderäte der gemäß § 1 Abs. 1 einzugliedernden Gemeinden sowie der Gemeinderat der Gemeinden Bienitz und Kulkwitz wählen unverzüglich nach Verkündung…