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Der Kreistag des Landkreises Muldentalkreis wird mit Wirkung vom 1. Januar 1999 für die laufende Wahlperiode um drei Sitze erweitert.
Die Sitze werden auf die Parteien und Wählervereinigungen, die im Landkreis Leipziger Land an den Kreistagswahlen am 12. Juni 1994 teilgenommen haben, nach Maßgabe ihres Wahlergebnisses in den Gemeinden Borsdorf und Panitzsch unter entsprechender Anwendung von § 21 Abs. 1 Satz 1 bis 4 KomWG verteilt.
Kreistagsmitglieder des Landkreises Leipziger Land, die infolge der Zuordnung der Gemeinden Borsdorf und Panitzsch zum Landkreis Muldentalkreis ihr Mandat verlieren, treten in den Kreistag des Landkreises Muldentalkreis über, soweit ihrer Partei oder Wählervereinigung nach Absatz 2 Sitze zustehen.
Die restlichen Sitze werden auf die Bewerber aus den Wahlvorschlägen des Wahlkreises, dem die Gemeinden Borsdorf und Panitzsch angehört haben, in der Reihenfolge der von ihnen bei der Kreistagswahl am 12. Juni 1994 erreichten Stimmenzahlen verteilt. Soweit danach noch Sitze vorhanden sind, werden sie auf die Bewerber aus den Wahlvorschlägen im Gebiet des Landkreises Muldentalkreis in der Reihenfolge der von ihnen bei der Kreistagswahl am 12. Juni 1994 erreichten Stimmenzahlen verteilt.
Die Feststellung und Benennung der Personen, die nach Maßgabe der Absätze 1 bis 4 in den Kreistag eintreten, erfolgt unverzüglich nach der Verkündung dieses Gesetzes durch den Kreistag. Diese Personen sind ergänzend zu Artikel 1 Nr. 3 Buchst. b des Wahlrechtlichen Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsrefom vom 12. Dezember 1997 (SächsGVBl. S. 630) Mitglieder des besonderen Ausschusses.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.