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Das Versorgungswerk gewährt Leistungen nach Maßgabe der Satzung [1], insbesondere Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente für Ehegatten und gleichermaßen für eingetragene Lebenspartner sowie für Kinder. Daneben kann die Satzung [1] weitere Leistungen vorsehen.