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In den bergbaulichen Betrieben und diesen gleichgestellten Nebenbetrieben wird am 4. Dezember (St. Barbaratag) nicht gearbeitet.
Fällt der 4. Dezember auf einen Sonntag, ruht die Arbeit am darauf folgenden Tag.
Wenn die wirtschaftliche Lage es erfordert, kann die Deutsche Steinkohle AG im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit und den interessierten Gewerkschaftsverbänden anordnen, dass an diesem Tag auf allen oder bestimmten Gruben gearbeitet wird.