Gesetze
Gesetz wird geladen …
Dozenten der Fachhochschule für Finanzen, die Bedienstete des Saarlandes sind, werden nach § 12 Abs. 4 VFHG vom Minister der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz auf Vorschlag des Ministers der Finanzen des Saarlandes bestellt.