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Die auszubildenden Beamten bleiben Bedienstete ihres Landes. Sie leisten die berufspraktischen Studien- und Ausbildungszeiten im Geschäftsbereich ihres Dienstherrn ab.
Die Länder stellen sicher, dass die Ausbildungspläne für die berufspraktischen Studienzeiten sowie die berufspraktische Ausbildung abgestimmt sind auf die Ziele der Fachstudien bzw. der fachtheoretischen Ausbildung.