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Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern, die von der Vertreterversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Vorstandsmitglieder dürfen nicht zugleich Mitglieder der Vertreterversammlung sein. Mindestens drei Mitglieder des Vorstandes müssen dem Versorgungswerk angehören.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Versorgungswerks.
Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern, die von der Vertreterversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt werden. Vorstandsmitglieder dürfen nicht…
Der Vorstand besteht aus sieben Mitgliedern. Sie werden von der Vertreterversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Sie dürfen nicht Mitglied der…
Der Vorstand besteht aus drei bis neun Mitgliedern, die von der Vertreterversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden; Vorstandsmitglieder dürfen…
Die Präsidentin oder der Präsident leitet den Vorstand und vertritt, vorbehaltlich des § 7 Absatz 2, das Versorgungswerk gerichtlich und außergerichtlich. Sie…
Der Verwaltungsrat besteht aus neun Mitgliedern, die aus den Reihen der Mitglieder des Versorgungswerks auf die Dauer von vier Jahren berufen werden. Die…
Die Präsidentin oder der Präsident führt die Geschäfte des Versorgungswerks und vollzieht die Beschlüsse des Verwaltungsrats. Sie oder er vertritt das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.