Gesetz über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG -) Vom 8. Dezember 2021
Zur Konkretisierung der Vorschriften in diesem Gesetz kann das für Arbeitsrecht zuständige Ministerium allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen. Abschnitt 5 Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 15 STFLG
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