§ 19 ArbKG SL 1992
Durchführungsverordnung
Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit erlässt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen [6], soweit nichts anderes bestimmt ist.
Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit erlässt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen [6], soweit nichts anderes bestimmt ist.