Gesetz über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG -) Vom 8. Dezember 2021
Das für Arbeitsrecht zuständige Ministerium wird die Anwendung und Wirksamkeit dieses Gesetzes drei Jahre nach Inkrafttreten evaluieren.
§ 16 STFLG
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