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Die Tätigkeit in der Kommission wird ehrenamtlich ausgeübt. Für die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit und die Verschwiegenheitspflicht gelten die §§ 83 und 84 des Verwaltungsverfahrensgesetzes entsprechend.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem in dem Berufungsschreiben für den Beginn der Berufungsdauer angegebenen Zeitpunkt oder, wenn ein solcher nicht angegeben ist, mit der Bekanntgabe des Berufungsschreibens an den Adressaten. Die Mitgliedschaft endet nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet ab dem Beginn der Mitgliedschaft nach Satz 1. Eine Wiederberufung ist zulässig. Die Mitgliedschaft in der Kommission kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Friedrich-Loeffler-Institut jederzeit beendet werden.
Scheidet ein Mitglied vor Ablauf seiner dreijährigen Berufungsdauer aus der Kommission aus, tritt das für dieses berufene stellvertretende Mitglied an seine Stelle, bis ein neues Mitglied berufen wird, längstens bis zum Ablauf der Berufungsdauer des Mitgliedes.
Verletzt ein Mitglied oder stellvertretendes Mitglied seine Pflichten nach dem Tiergesundheitsgesetz, nach dieser Verordnung oder nach der Geschäftsordnung gröblich oder kommt es dauerhaft seinen Aufgaben nicht nach, kann es im Einvernehmen mit dem Bundesministerium durch das Friedrich-Loeffler-Institut abberufen werden.
Die Mitgliedschaft endet mit der Beendigung des jeweiligen Einsetzungszeitraumes der Fachkommission. Ein Mitglied kann schriftlich oder elektronisch mit einer…
Das Bundesministerium für Gesundheit kann Mitglieder und stellvertretende Mitglieder abberufen, wenn sie gegen ihre Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach…
Erfüllt ein Mitglied die Voraussetzungen gemäß den Artikeln 16 bis 18 dieses Beschlusses oder gemäß Artikel 339 des Vertrags über die Arbeitsweise der…
Für ein Mitglied, daß vorzeitig ausscheidet, wird ein Ersatzmitglied berufen, dessen Mitgliedschaft zu dem Zeitpunkt endet, an dem die Berufung des…
Es gilt Folgendes: — Die Mitglieder werden ad personam berufen; sie beraten die Kommission unabhängig von Weisungen von außen. Sie können ihre Befugnisse nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.