§ 54 Abs. 2 PflAPrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe
Der Vorsitz endet spätestens mit der Mitgliedschaft des Mitglieds, das das Amt innehat. Gleiches gilt für die Vertretung des Vorsitzes. Der Rücktritt von dem…
§ 4 Abs. 3 DHRVVerordnung über das Deutsche Hämophilieregister
Der Vorsitz und dessen Stellvertretung können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten, ohne zugleich ihre Mitgliedschaft zu beenden.
Art. 56 Abs. 7 32014R0806VERORDNUNG (EU) Nr. 806/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und die in Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b genannten Mitglieder bleiben im Amt, bis ihre Nachfolger ernannt…
Art. 14 Abs. 1 32021R0887VERORDNUNG (EU) 2021/887 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit und des Netzwerks nationaler Koordinierungszentren
Der Verwaltungsrat wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden für einen Zeitraum von jeweils drei Jahren.…
Art. 2 Abs. 4 32025D2024BESCHLUSS (EU) 2025/2024 DER KOMMISSION vom 9. Oktober 2025 über die Geschäftsordnung des in Artikel 145 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Gremiums
Die Kommission kann den/die Vorsitzende/-n und den/die stellvertretende/-n Vorsitzende/-n entlassen, wenn sie die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben…