§ 6 KWMVVerordnung über Meldepflichten für bestimmte Kriegswaffen
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 85 Abs. 1 BVOTBergverordnung des Oberbergamts für das Saarland und das Land Rheinland-Pfalz für Tiefbohrungen, Untergrundspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen (Tiefbohrverordnung - BVOT) Vom 15. Januar 2007 in der für das Saarland geltenden Fassung
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 24 TranspRLDVVerordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2007/14/EG der Kommission vom 8. März 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 RoVRaumordnungsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 5 BMVgBGebVBesondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums der Verteidigung für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in seinem Zuständigkeitsbereich (Besondere Gebührenverordnung BMVg – BMVgBGebV)
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