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Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Thüringen legen die Höhe der jährlichen Zuwendungen gemeinsam fest. Die Zuwendungen erfolgen im Rahmen des von den Zuwendungsgebern verhandelten jährlichen Wirtschaftsplans des Vereins nach Maßgabe der Haushaltspläne der beteiligten Länder sowie ihrer sonstigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Thüringen werden sich regelmäßig über die voraussichtliche Höhe der jeweiligen Zuwendungen im Sinne einer mittelfristigen Planung verständigen.