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Für die Aufstellung und Vorlage des Wirtschaftsplans des Vereins sowie für die Bewirtschaftung der Einnahmen und Ausgaben sind die haushaltsrechtlichen Vorschriften des Landes Rheinland-Pfalz maßgeblich. Rheinland-Pfalz übernimmt die Prüfung der Verwendungsnachweise; es wird das Prüfungsergebnis (Prüfungsvermerk) Hessen, dem Saarland und Thüringen mitteilen.