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Die Leichenöffnung muß sich, soweit der Zustand der Leiche dies gestattet, stets auf die Öffnung der Kopf-, Brust- und Bauchhöhle erstrecken.
1Die leichenschauende Ärztin/Der leichenschauende Arzt hat die Leichenschau unverzüglich und sorgfältig durchzuführen. 2Das Ausmaß der Untersuchung der Leiche…
Mit der inneren Leichenschau sollen nur Fachärzte für Pathologie oder für Rechtsmedizin betraut werden. Dem Arzt sind die Krankenunterlagen zur Verfügung zu…
Die §§ 87 bis 91 und § 159 Absatz 2 der Strafprozessordnung über die Leichenschau, Leichenöffnung, Ausgrabung der Leiche, Identifizierung des Verstorbenen vor…
1Die Ärztin/Der Arzt hat die Leichenschau unverzüglich und sorgfältig vorzunehmen. 2Sie/Er muss sich durch gründliche Untersuchung der entkleideten Leiche…
Zu ihr gehört die ärztlich fachgerechte Öffnung einer Leiche, die Entnahme und Untersuchung von Organen und Geweben sowie die äußere Wiederherstellung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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