Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bei nicht bestandener Prüfung erhält die zu prüfende Person von der zuständigen Stelle einen schriftlichen Bescheid. Darin ist anzugeben, welche Prüfungsleistungen in einer Wiederholungsprüfung nicht mehr wiederholt werden müssen (§ 26 Absatz 2 bis 4). Die von der zuständigen Stelle vorgeschriebenen Formulare sind zu verwenden.
Bei nicht bestandener Abschlussprüfung erhalten der Prüfling oder seine gesetzliche Vertretung sowie der oder die Ausbildende von der zuständigen Stelle einen…
Auf die besonderen Bedingungen der Wiederholungsprüfung gemäß § 27 ist hinzuweisen. Abschnitt 5 Wiederholungsprüfung
Bei nicht bestandener Prüfung erhält die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer von der zuständigen Stelle einen schriftlichen Bescheid. Darin ist…
Ist die Prüfung nicht bestanden, so erhalten der Prüfling und die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter sowie die bzw. der Ausbildende von der…
Bei nicht bestandener Prüfung erhalten der Prüfling sowie der oder die Ausbildende von der zuständigen Stelle einen schriftlichen Bescheid über das Ergebnis.…
Bei nicht bestandener Prüfung erhalten der Prüfling, dessen gesetzliche Vertretungsperson sowie die Ausbildungsstätte von der zuständigen Stelle einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.