Gesetz Nr. 1012 - Zweites Gesetz zur Änderung und Bereinigung von Straf- und Bußgeldvorschriften des Saarlandes Vom 13. November 1974
Rechtsvorschriften im Rang unter einem Landesgesetz, die durch dieses Gesetz geändert werden, können durch die zuständige Stelle im Rahmen der bestehenden Rechtsetzungsermächtigung geändert oder aufgehoben werden.
Art. 51 StrRÄndG2 SL
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