Verordnung über die Straßenverzeichnisse und Bestandsverzeichnisse Vom 4. Juli 1968
Straßenverzeichnisse sind Nachweisungen über den Bestand und die Rechtsverhältnisse öffentlicher Straßen, Bestandsverzeichnisse sind Straßenverzeichnisse in vereinfachter Form.
§ 3 StrVerzV SL
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