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Die Straßenverzeichnisse für die Landstraßen I. Ordnung und die Landstraßen II. Ordnung sowie die Bestandsverzeichnisse für die in der Unterhaltung des Saarlandes stehenden sonstigen öffentlichen Straßen führt der Landesbetrieb für Straßenbau.
Die Bestandsverzeichnisse für die Gemeindestraßen und die in der Unterhaltungslast der Gemeinden stehenden sonstigen öffentlichen Straßen führen die Gemeinden.
Die Bestandsverzeichnisse für die übrigen sonstigen öffentlichen Straßen führt die zuständige Straßenaufsichtsbehörde.
Bestandsverzeichnisse für Feldwirtschaftswege, Gehwege, Radwege, Parkplätze und sonstige öffentliche Plätze sind nicht erforderlich.