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Die Meisterprüfung findet nach Bedarf statt. Die zuständige Stelle setzt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss die Termine für die Durchführung der Meisterprüfung fest. Diese sollen auf die Vorbereitungskurse zur Meisterprüfung abgestimmt sein. Bei mehreren Prüfungsausschüssen ist diese Aufgabe dem Koordinierungsausschuss (vergleiche § 6 Absatz 4) zu übertragen.
Die zuständige Stelle veröffentlicht die Prüfungstermine einschließlich der Anmeldefristen nach Maßgabe der ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (zum Beispiel Internet) mindestens drei Monate im Voraus.
Die zuständige Stelle veröffentlicht die Prüfungstermine einschließlich der Anmeldefristen nach Maßgabe der ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (zum…
Die zuständige Stelle gibt diese Termine einschließlich der Anmeldefristen öffentlich mindestens einen Monat vor Ablauf der Anmeldefrist bekannt.
Die zuständige Stelle legt im Einvernehmen mit der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses die mit der Durchführung der Prüfung verbundenen Termine fest.…
Die zuständige Stelle gibt die Termine einschließlich der Anmeldefrist mindestens sechs Wochen vor Beginn der Prüfung bekannt.
Die zuständige Behörde bestimmt die Termine für die Durchführung der Prüfung. Diese werden nach Bedarf, mindestens einmal im Jahr, angesetzt. Die zuständige…
Die zuständige Stelle legt die Prüfungstermine im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss je nach Bedarf fest. Diese sollen nach Möglichkeit mit den betroffenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.