Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Prüfungsbewerber oder die Prüfungsbewerberin kann nach erfolgter Anmeldung rechtzeitig vor Beginn der Prüfung durch schriftliche oder elektronische Erklärung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
Versäumt der Prüfling einen Prüfungstermin oder tritt er nach Beginn der Prüfung zurück, so werden bereits erbrachte selbstständige Prüfungsleistungen nur anerkannt, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme oder den Rücktritt vorliegt. Selbstständige Prüfungsleistungen sind solche, die thematisch klar abgrenzbar und nicht auf eine andere Prüfungsleistung bezogen sind sowie eigenständig bewertet werden. Die Vorschriften des § 24 Absatz 2 (Wiederholungsprüfung) gelten entsprechend.
Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfungsbewerber beziehungsweise die Prüfungsbewerberin an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Bei den zeitlich getrennten Teilen einer Abschlussprüfung (Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung) gelten die Absätze 1 bis 3 für den jeweiligen Teil.
Der wichtige Grund ist der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet der Prüfungsausschuss. Teil 4 Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses
Prüflinge können nach erfolgter Anmeldung bis zum Beginn des jeweiligen Teils der Abschlussprüfung aus wichtigem Grund durch Erklärung in Textform gegenüber der…
Ein Prüfungsbewerber/eine Prüfungsbewerberin kann bis zum Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung von der Prüfung zurücktreten. In diesem Falle gilt die…
Tritt die Bewerberin oder der Bewerber nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt von der Prüfung zurück oder nimmt sie oder er nicht daran teil, ohne dass es…
Ein Prüfling kann bis zum Beginn der Prüfung aus wichtigem Grund durch schriftliche Erklärung von der Prüfung zurücktreten. In diesem Falle gilt die Prüfung als…
Tritt der Prüfling nach Beginn der Prüfung zurück, so gilt dieser Teil der Meisterprüfung als nicht bestanden. Dies gilt auch, wenn der Prüfling nicht oder…
Wird die Genehmigung für den Rücktritt nicht erteilt oder unterlässt es die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer, den Grund für den Rücktritt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.