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Die Hochschulen erheben und verarbeiten die Daten, die nach den Studien- und Prüfungsordnungen erforderlich sind, um zu Lehrveranstaltungen oder Prüfungen zugelassen zu werden. Die Hochschulen sind berechtigt, den Ablauf der Prüfungen zu dokumentieren sowie das Ergebnis, die Einzelnoten und die Gesamtnote der Prüfung zu verarbeiten.