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Das Studentenwerk im Saarland e. V. kann sich in die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts nach dem Studierendenwerksgesetz vom 16./17. Juni 2021 (Amtsbl. I S. 1762, 1764) durch Rechtsformwechsel umwandeln. Der Umwandlungsbeschluss kann bis zum Ablauf des sechsten auf das Inkrafttreten dieses Gesetzes folgenden Monats gefasst werden.