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Der Vorstand des Studentenwerks im Saarland e. V. hat einen ausführlichen schriftlichen Bericht zu erstatten, in dem der Rechtsformwechsel und insbesondere die künftige Struktur des Studentenwerks in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts nach dem Studierendenwerksgesetz vom 16./17. Juni 2021 (Amtsbl. I S. 1762, 1764) rechtlich und wirtschaftlich erläutert sowie begründet werden (Umwandlungsbericht). Der Umwandlungsbericht muss einen Entwurf des Umwandlungsbeschlusses enthalten.
Von der Einberufung der Mitgliederversammlung an, die den Umwandlungsbericht beschließen soll, ist der Umwandlungsbericht zur Einsicht der Mitglieder des Studentenwerks im Saarland e. V. in den Geschäftsräumen des Studentenwerks im Saarland e. V. auszulegen. Auf Verlangen ist jedem Mitglied unverzüglich und kostenlos eine Abschrift des Umwandlungsberichtes auszuhändigen. Ein Exemplar des Umwandlungsberichtes ist dem Betriebsrat des Studentenwerks im Saarland e. V. zuzuleiten.