Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Anstalt kann früheren Gefangenen bis zu sechs Monaten nach der Entlassung auf Antrag Hilfe unter Mitwirkung von Bediensteten gewähren (nachgehende Betreuung), wenn die Eingliederung gefährdet ist und die erforderliche Hilfe nicht anderweitig sichergestellt werden kann.
Die Einrichtung kann früheren Untergebrachten auf Antrag Hilfe auch bis zu einem Jahr nach der Entlassung gewähren, soweit das Ziel der vorangegangenen…
1Mit Zustimmung der Anstaltsleitung können Bedienstete an der nachgehenden Betreuung Entlassener mit deren Einverständnis mitwirken, wenn ansonsten die…
Die Anstalt stellt im Zusammenwirken mit den Gefangenen sicher, dass die im Vollzug begonnene Betreuung vorübergehend fortgeführt werden kann, um die…
Frühere Gefangene können innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Entlassung zur Bewältigung einer Krisensituation auf ihren Antrag vorübergehend bis zu drei…
Frühere Gefangene können innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Entlassung auf ihren Antrag vorübergehend bis zu einem Monat wieder in die Anstalt, aus der sie…
Eine vorübergehende Aufnahme auf freiwilliger Grundlage nach der Entlassung der Gefangenen ist zulässig, wenn das Ziel der vorangegangenen Behandlung ansonsten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.