BVerfG, 2 BvR 2598/13Stattgebender Kammerbeschluss v. 2014-03-17 · § 114 Abs 2 S 2 StVollzG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts auf Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch die unzureichende Prüfung der Voraussetzungen einer vorläufigen Aussetzung von Disziplinarmaßnahmen – zu den Voraussetzungen der Annahme einer unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache für den Eilrechtsschutz im Bereich des Strafvollzugs
BVerfG, 2 BvR 2299/13Stattgebender Kammerbeschluss v. 2013-12-03 · § 114 Abs 2 S 2 StVollzG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs eines Sicherungsverwahrten auf effektiven Rechtsschutz - Zur Bedeutung der Möglichkeit zur Führung unüberwachter Telefonate zwischen einem Beschuldigten und seinem Rechtsanwalt - sowie zu den Sachaufklärungspflichten im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - hier: Verweisung eines Untergebrachten auf Nutzung des Abteilungsflurs für Telefonate
BVerfG, 2 BvQ 26/13Ablehnung einstweilige Anordnung v. 2013-06-06 · § 114 Abs 2 StVollzG
Ablehnung des Erlasses einer eA: Subsidiaritätsgrundsatz verlangt Einlegung der Verzögerungsrüge (§ 198 Abs 3 GVG) vor Anrufung des BVerfG wegen überlanger Verfahrensdauer - Tätigwerden bzw antragsgemäße Entscheidung der Fachgerichte kein tauglicher Gegenstand einer eA
BVerfG, 2 BvR 612/12Stattgebender Kammerbeschluss v. 2013-02-28 · § 114 StVollzG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) an Anerkennung eines Feststellungsinteresses nach Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels - Gewährung von Urlaub bzw Ausführung eines Strafgefangenen bei lebensgefährlicher Erkrankung bzw Tod des Vaters des Häftlings
BVerfG, 2 BvR 2355/10, 2 BvR 1443/11Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-05-03 · § 114 Abs 2 S 1 StVollzG
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung des Vertrauensschutzgrundsatzes bei der Ablösung eines Strafgefangenen von unbefristet zugewiesener Hilfstätigkeit - Versagung von Eilrechtsschutz gem §§ 114 Abs 2 S 2 StVollzG, 123 Abs 1 VwGO statt Anwendung von § 114 Abs 2 S 1 StVollzG verletzt Art 19 Abs 4 GG (effektiver Rechtsschutz) - Zudem Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Überspannung der Zulässigkeitsanforderungen gem § 116 StVollzG