BVerfG, 2 BvR 650/19Stattgebender Kammerbeschluss v. 2019-09-17 · § 119 Abs 3 StVollzG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Resozialisierungsanspruchs durch Versagung von Vollzugslockerungen - Anspruch auf Ausführungen nicht erst bei Auftreten von Anzeichen haftbedingter Einschränkungen der Lebenstüchtigkeit des betroffenen Strafgefangenen
BVerfG, 2 BvR 287/17Stattgebender Kammerbeschluss v. 2018-05-15 · § 119 Abs 3 StVollzG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Resozialisierungsinteresses (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) eines lebenslänglich Inhaftierten durch Verweigerung von Vollzugslockerungen ohne hinreichende Begründung - zudem Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 GG) durch Zurückweisung von Rechtsmitteln in offenkundiger Abweichung von der Rspr des BVerfG
BVerfG, 2 BvR 1160/17Stattgebender Kammerbeschluss v. 2017-06-12 · § 119 Abs 3 StVollzG
Stattgebender Kammerbeschluss: Entscheidung über Haftraumdurchsuchung im Strafvollzug (hier: gem § 86 JVollzG BB) muss Ermessensausübung erkennen lassen - Verletzung des Art 19 Abs 4 GG bei unzureichender gerichtlicher Kontrolle der Ermessensausübung und fehlender fachgerichtlicher Auseinandersetzung mit Widersprüchen zwischen Vortrag der Beteiligten - zudem Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Absehen von Entscheidungsbegründung gem § 119 Abs 3 StVollzG trotz Abweichung von verfassungsrechtlicher Rspr
BVerfG, 2 BvR 476/16Stattgebender Kammerbeschluss v. 2017-01-19 · § 119 Abs 3 StVollzG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch rechtsschutzverkürzende Auslegung des Rechtsschutzziels im strafvollzugsrechtlichen Rechtsbehelfsverfahren (§§ 109ff StVollzG) - hier: Verweigerung der krankheitsbedingten Ablösung eines Strafgefangenen von der Arbeit durch den Anstaltsarzt - zudem weitere Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Verwerfung der Rechtsbeschwerde gem § 119 Abs 3 StVollzG trotz offensichtlicher Abweichung von der Rspr des BVerfG
BVerfG, 2 BvR 1541/15Stattgebender Kammerbeschluss v. 2016-12-20 · § 119 Abs 3 StVollzG
Stattgebender Kammerbeschluss: Anspruch eines Strafgefangenen auf umfassende Einsicht in seine Krankenakte - Versagung der Akteneinsicht ohne Darlegung von dem Einsichtsrecht entgegenstehenden, hinreichend gewichtigen Belangen verletzt Recht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) - zudem Berücksichtigung des Art 8 MRK - überdies Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 GG) durch unbegründete Zurückweisung von Rechtsmitteln trotz Abweichung von Rspr des BVerfG