BVerfG, 2 BvR 1753/14Stattgebender Kammerbeschluss v. 2015-05-04 · § 119 Abs 3 StVollzG
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründete Versagung von Vollzugslockerungen verletzt Strafgefangenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG - zudem Verletzung von Art 19 Abs 4 GG (Rechtsschutzgarantie) durch unbegründete Abweichung einer Rechtsmittelentscheidung von Rspr des BVerfG
BVerfG, 2 BvR 2815/11Stattgebender Kammerbeschluss v. 2013-07-10 · § 119 Abs 3 StVollzG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Strafgefangenen durch körperliche Durchsuchung gem § 64 Abs 3 JVollzG BW III (juris: Buch 3 § 64 Abs 3 JVollzGB BW 2009) ohne hinreichende Verhältnismäßigkeitsprüfung - zudem Verletzung des Art 19 Abs 4 GG durch unbegründete Entscheidung über Rechtsbeschwerde (§ 119 Abs 3 StVollzG) unter Abweichung von der Rspr des BVerfG und des EGMR
BVerfG, 2 BvR 2129/11Stattgebender Kammerbeschluss v. 2013-05-23 · § 119 Abs 3 StVollzG
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründete Versagung von Vollzugslockerungen verletzt Strafgefangenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG - zudem Verletzung von Art 19 Abs 4 GG (Rechtsschutzgarantie) durch unbegründete Abweichung einer Rechtsmittelentscheidung von Rspr des BVerfG
BVerfG, 2 BvR 865/11Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-06-20 · § 119 Abs 3 StVollzG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung von Vollzugslockerungen zugunsten eines im Maßregelvollzug Untergebrachten wegen fortbestehender Gefährlichkeit verletzt Betroffenen in grundrechtlich geschütztem Resozialisierungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) - zudem Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 GG) durch Zurückweisung von Rechtsmitteln
BVerfG, 2 BvR 309/10Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-02-29 · § 119 Abs 3 StVollzG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Sperrung der Telefonnummern von Behörden und Gerichten in einer JVA - Versagung von Rechtsschutz verletzt betroffenen Häftling in Grundrecht aus Art 19 Abs 4 GG