§ 4 SVergVollzVOVerordnung über die Vergütungsstufen in Justizvollzug und Sicherungsverwahrung im Saarland (SVergVollzVO) Vom 4. Juni 2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 23 Abs. 1 BwVollzOVerordnung über den Vollzug von Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendarrest und Disziplinararrest durch Behörden der Bundeswehr
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 7 StrafAktÜbVVerordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten im Strafverfahren
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.