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Die Aufsicht über die Betriebe von Augenoptikern als amtlich anerkannte Sehteststellen nach § 67 Abs. 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung wird auf den Landesinnungsverband für die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und das Saarland, den Südwestdeutschen Augenoptikerverband mit Sitz in Speyer, übertragen.