Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz (StVZustG) Vom 13. Juni 2001*
Oberste Landesbehörde und höhere Verwaltungsbehörde im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr.
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