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Der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung können sich durch eine Vertreterversammlung beraten lassen. Zu den Aufgaben der Vertreterversammlung gehören insbesondere:
Empfehlungen und Stellungnahmen betreffend die Stärkung der Kooperation des Studierendenwerks mit den Hochschulen und den Kommunen seines Einzugsgebiets und
Empfehlungen und Stellungnahmen zur strategischen Entwicklung des Studierendenwerks.
Die Vertreterversammlung besteht aus sachkundigen Mitgliedern, die in ihrer einen Hälfte von den Hochschulen und den Kommunen des Einzugsgebiets und in ihrer anderen Hälfte von dem Studierendenwerk benannt werden. Von dem Studierendenwerk mindestens benannt sind die Mitglieder der Geschäftsführung sowie die dem Verwaltungsrat vorsitzende Person. Das Nähere insbesondere zur Zusammensetzung, zur Amtszeit und zum Vorsitz regelt die Satzung. Die Vertreterversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung und ist mindestens zweimal im Jahr einzuberufen.
Die Vertreterversammlung beschließt über
Gegenüber den Mitgliedern der Geschäftsführung wird das Studierendenwerk durch die dem Verwaltungsrat vorsitzende Person vertreten, die dabei an die Beschlüsse…
Die jeweilige Vertreterversammlung beschließt über
Die Vertreterversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Der Vorstand sowie ein Drittel der Mitglieder der Vertreterversammlung können jederzeit die…
die Vertreterversammlung;
Die jeweilige Vertreterversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.