Gesetze
Gesetz wird geladen …
Sachverständige, die nach den Vorschriften dieser Verordnung zugelassen worden sind, werden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz öffentlich bekannt gegeben. Entsprechendes gilt für Sachverständige, die nach § 2 Abs. 4 einen Antrag auf Bestätigung gestellt haben. Die Bekanntgabe wird im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Daneben oder an Stelle dessen kann eine Veröffentlichung im Internet erfolgen.
In der Veröffentlichung nach Absatz 1 sind die Sachgebiete der Anlage 1 zu bezeichnen, für die die Zulassung oder Bestätigung ausgesprochen wurde. Name, Adresse, Kommunikationsmittel und Sachgebietsbezeichnung der Sachverständigen können vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz gespeichert, veröffentlicht und auf Anfrage jedermann zur Verfügung gestellt werden.
Die in § 2 Abs. 3 genannten Bestellungskörperschaften teilen dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz die öffentliche Bestellung sowie eine Rücknahme oder Widerruf oder das Erlöschen einer öffentlichen Bestellung mit den für eine Bekanntgabe erforderlichen Daten mit.
Sachverständige nach § 2 Abs. 4 sind verpflichtet, das Erlöschen oder den Widerruf ihrer Zulassung in dem Land, das sie ausgesprochen hat, unverzüglich dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz mitzuteilen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz gibt das Erlöschen oder den Widerruf nach Absatz 1 bekannt. Zweiter Abschnitt: Zulassungsvoraussetzungen
Die zuständige Landesbehörde nach § 9 Absatz 1 des Produktsicherheitsgesetzes teilt dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare…
Zugelassene oder bestätigte Untersuchungsstellen (§ 11) oder Untersuchungsstellen, deren Zulassung erloschen ist oder widerrufen wurde, werden vom Landesamt für…
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz überprüft das Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Dritten Teil dieser Verordnung und erteilt für die…
Das Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu regeln, dass Sachverständige im Sinne des Absatzes 1 sowie technische Überwachungsorganisationen im…
alle wesentlichen Änderungen der Zulassungsvoraussetzungen, insbesondere die Änderung der Besitzverhältnisse, die Stilllegung der Untersuchungsstelle und…
Für in anderen Bundesländern bereits zugelassene Untersuchungsstellen im Sinne des § 18 BBodSchG kann unbeschadet § 17 Abs. 4 Satz 1 LBodSchG auf Antrag vom…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.