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Das Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen und der erforderlichen Zuverlässigkeit im Sinne dieser Verordnung wird im Rahmen des Antrags auf öffentliche Bestellung von der nach § 2 Absatz 3 zuständigen Bestellungskörperschaft überprüft.
In dem Antrag auf öffentliche Bestellung ist anzugeben auf welche Sachgebiete der Anlage 1 sich die Überprüfung beziehen soll und gleichzeitig eine Einwilligung zur Bekanntgabe nach § 4 Abs. 1 zu erklären.
Die Überprüfung der Sachkunde sowie der gerätetechnischen Ausstattung eines Antragstellers erfolgt durch ein gemeinsames Fachgremium der in § 2 Abs. 3 genannten Bestellungskörperschaften.
Personen, die an der Überprüfung der Sachkunde nach Absatz 3 mitwirken, werden von den in § 2 Abs. 3 genannten Bestellungskörperschaften im Einvernehmen mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, das ein eigenes Benennungsrecht hat, für die Dauer von fünf Jahren berufen. Bei der Berufung nach Satz 1 ist anzugeben, auf welchem Sachgebiet nach der Anlage 1 dieser Verordnung eine Person an der Überprüfung mitwirkt. Die Zusammensetzung eines Fachgremiums richtet sich nach den im Einzelfall beantragten Sachgebieten. In jedem Fachgremium muss eine der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz benannten Personen vertreten sein. Die in § 2 Abs. 3 genannten Bestellungskörperschaften und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz erarbeiten einvernehmlich eine Geschäfts- und Verfahrensordnung für die Fachgremien.
Ein Antrag auf Überprüfung ist schriftlich zu stellen, hat eine Begründung zu enthalten und ist bei der Behörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des…
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz überprüft das Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Dritten Teil dieser Verordnung und erteilt für die…
Die Überwachung der den Sachverständigen obliegenden Pflichten erfolgt durch die Bestellungskörperschaften. Dritter Teil Regelungen für Untersuchungsstellen…
Die antragstellende Kommune beauftragt auf eigene Rechnung eine Wirtschaftsprüferin, einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einer…
Als Untersuchungsstelle nach § 18 Satz 1 BBodSchG und § 17 Abs. 1 LBodSchG wird zugelassen, wer die Anforderungen des Dritten Teils dieser Verordnung erfüllt.…
Die Prüfung hat eine sach- und fachkundige Prüfstelle für die Kontrolle von Durchflussmesseinrichtungen von Kläranlagen durchzuführen. Die Sach- und Fachkunde…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.