§ 4 SüßwAusbV
Die Berufsausbildung gliedert sich in
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, Organisation,
Anwenden von Qualitätssicherungssystemen,
Anwenden von Hygienemaßnahmen,
Annehmen, Lagern und Vorbereiten von Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffen für Süßwaren,
Herstellen von Süßwaren,
Verpacken von Produkten sowie
Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken.
Die berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind prozessbezogen in einem der folgenden Einsatzgebiete zu vermitteln: Andere Einsatzgebiete sind zulässig, wenn in ihnen die berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden können. Das Einsatzgebiet wird vom Ausbildungsbetrieb mit Abschluss des Ausbildungsvertrages festgelegt.
Schokoladewaren und Konfekt,
Bonbons und Zuckerwaren,
feine Backwaren,
Knabberartikel oder
Speiseeis.
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz.